Organisatorisches

Öffnungszeiten

Unsere Einrichtung ist von MO - FR                        von 7:00 - 17:00 Uhr geöffnet.   

     gelbe Gruppe von 7:00 - 17:00 Uhr                         rote Gruppe von 7:00 - 15:00 Uhr                           grüne Gruppe von 7:00 - 13:00 Uhr                       blaue Gruppe von 7:00 - 13:00 Uhr                                                                                                                               

Anmeldung

  • die Anmeldung erfolgt im Jänner und Februar mit telefonischer Voranmeldung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
  • das Kind muss das gesetzliche Alter von drei Jahren erreicht haben
  • bei der Aufnahme müssen die Kinder, die altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten stehen, vorrangig einen Betreuungsplatz erhalten

Kosten & Betreuungsausmaß

  • Halbtag, 7 bis 13 Uhr (monatlich):
    vor verpflichtendem Kindergartenjahr: € 150,54
    im verpflichtenden Kindergartenjahr:
    € 0,00
  • Ganztag, 7 bis 15 Uhr (monatlich):
    vor verpflichtendem Kindergartenjahr: € 200,72
    im verpflichtenden Kindergartenjahr:
    € 50,18
  • Erweiterter Ganztag, 7 bis 17 Uhr (monatlich):
    vor verpflichtendem Kindergartenjahr: € 250,90
    im verpflichtenden Kindergartenjahr:
    € 100,36

Mittagessen pro Monat: € 75,-.

Materialaufwand für pädagogische Zwecke (halbjährlich): € 25,-.

Die Höhe des monatlichen Kindergartenbeitrags bzw. Elternbeitrags ist sozial gestaffelt und errechnet sich in Abhängigkeit vom Familien-Nettoeinkommen (nähere Infos gibt es hier).

Der Elternbeitrag ist von den Erziehungsberechtigten auf die Dauer des Kindergartenbesuchs, ungeachtet einer eventuellen Erkrankung oder eines sonstigen Fernbleibens, von September bis Juni bis zum 15. des laufenden Monats zu entrichten. Der Essensbeitrag (gilt für die Kinder in Ganztagsgruppen) kommt ebenso monatlich von September bis Juni zur Vorschreibung. Im Falle der Abmeldung eines Kindes ist der volle Monatsbeitrag zu bezahlen. Wird ein Kind während des Jahres aufgenommen, ist dies nur immer am 1. eines Monats möglich.

Ferien

  • In den Herbstferien ist der Kindergarten für zwei Tage geschlossen
  • Die Weihnachtsferien sind vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner
  • Die Osterferien beginnen am Palmsamstag und dauern bis Ostermontag
  • In den Semesterferien haben wir bei Bedarf eine Gruppe geöffnet
  • Bei Bedarf ist der Kindergarten im Sommer bis zu acht Wochen geöffnet
  • Die erste Septemberwoche ist auf Grund der Vorbereitungen für das neue Kindergartenjahr geschlossen

Abmeldung

Die Abmeldung erfolgt immer am letzten Tag des Monats.

Die Kindergartenleiterin kann im Einvernehmen mit der Gemeinde ein Kind vom Weiterbesuch des Kindergarten ausschließen, wenn:

  • die Erziehungsberechtigen ungeachtet einer Aufforderung ihre Pflichten nicht erfüllen.
  • eine schwerwiegende Störung der Gruppe zu befürchten ist.
  • die Erziehungsberechtigten mit zwei oder mehreren Beiträgen im Rückstand sind und trotz schriftlicher Mahnung ihre Beiträge nicht entrichten.

Tagesablauf im Kindergarten

Bei uns im Kindergarten gibt es einen Tagesablauf, der den Kindern Sicherheit und zeitliche Orientierung gibt.                                                                                                                  Dieser wird entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Kinder angepasst.

  • Ankommen und Freispielzeit (ab 7:00 Uhr): Jedes Kind hat die Möglichkeit in allen Räumen und Spielbereichen, sowie im offenen Bewegungsraum und Garten                                                                                            seinen individuellen Interessen nachzugehen. Ebenso können freie Bildungsangebote in den Kleinbereichen                                                                                                          wahrgenommen werden. In der Morgenrunde begrüßen wir uns und besprechen den Tagesablauf  und die geplanten                                                                                        Aktivitäten.
  • Jausenzeit (8:00 - 10:00 Uhr): Die Kinder entscheiden in diesem Zeitraum selbst wann sie jausnen wollen. Bei besonderen Anlässen gibt es eine gemeinsame                                                                      Festjause.
  • Bildungsangebote: An welchen Aktivitäten die Kinder teilnehmen möchten, entscheiden sie selbst (z.B.: sprachliche, musikalische Angebote sowie                                                                       Bewegungseinheiten in Teil- bzw. Kleingruppen ).
  • Garten und Aktivitäten im Freibereich: Wir nutzen unseren Garten bei fast jedem Wetter. Außerdem unternehmen wir Spaziergänge in die nahe gelegene Mur-Au                                                                               und erkunden unsere nähere Umgebung.
  • Mittagessen (ab 11:30 Uhr): Die Kinder der Ganztagesgruppen genießen das gemeinsame Mittagessen in einer ruhigen und entspannten  Atmosphäre.
  • Abholzeit der Halbtageskinder (bis 13:00 Uhr)
  • Ruhezeit nach dem Mittagessen: Diese Ruhephase brauchen die Kinder zum Entspannen. Manche gehen zum Rasten in den Bewegungsraum, die anderen lieben                                                                   das ruhige Spiel in den jeweiligen Gruppenräumen. 
  • Freispielzeit und Bewegung im Garten  (ab 13:00 Uhr):  Diese Zeit wird für Neu- oder Wiederaufnahme von Aktivitäten, für Spielwünsche aber auch für                                                                                                                                individuell abgestimmte Angebote in Teil- bzw. Kleingruppen genutzt. 
  • Abholzeit der Ganztageskinder (bis 15:00 Uhr)
  • Nachmittagsjause (ab 15:00 Uhr): Für die Kinder der erweiterten Ganztagesgruppe gibt es eine gemeinsame Jause.  
  • Ausklang: Die Kinder haben Zeit ihre Aktivitäten zu beenden, zum Aufräumen von Spielsachen, zum Berichten über besondere Tageserlebnisse und  zum Zeigen von                     Kunstwerken. Vorsätze, Pläne und Ideen der Kinder für den nächsten Tag werden besprochen und wir verabschieden uns.
  • Abholzeit der erweiterten Ganztageskinder (bis 17:00 Uhr)

Kindergartenrichtlinien

  • die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung, unter Beachtung der vom Erhalter festgesetzten Öffnungszeit,                        sowie über das gesamte Betriebsjahr regelmäßig erfolgt
  • ist ein Kind verhindert die Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen, haben die Eltern (Erziehungsberechtigten) hievon die gruppenführende Kindergartenpädagogin oder Leiterin ehestmöglichst zu benachrichtigen
  • das Kind ist pünktlich - von einer geeigneten Person (ab dem 14. Lebensjahr) von der Kinderbetreuungseinrichtung abzuholen
  • die Aufsichtspflicht im Kindergarten beginnt mit der Übergabe des Kindes an das pädagogische Fachpersonal
  • im Rahmen des verpflichteten Kindergartenjahres (Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht) haben Eltern (Erziehungsberechtigte) die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass das Kind regelmäßig fünf Tage in der Woche die Kinderbetreuungseinrichtung besucht (20Std. pro Woche) - siehe Startseite "Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr" * im Falle einer Krankheit müssen Kinder zu Hause bleiben
  • dem pädagogischem Fachpersonal ist es strengstens untersagt, Kindern Medikamente zu verabreichen
  • die Eltern (Erziehungsberechtigten) nehmen zur Kenntnis, dass im Laufe des Kindergartenjahres lehrplanmäßig PraktikantInnen im Rahmen ihrer Ausbildung den Kindergarten besuchen
  • die Eltern (Erziehungsberechtigten) werden gebeten die Informationstafel zu lesen

Aufgaben des Kindergartens

  • die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung jedes Kindes individuell zu unterstützen
  • nach den gesichterten Erkenntnissen und Methoden der Pädagogik - unter besonderer Berücksichtigung einer altersgerechten Bildungsarbeit - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit jedes Kindes und seine Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in einer Gemeinschaft fördern
  • auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen, insbesondere auch die Familiensituation zu berücksichtigen
  • die Familienerziehung bis zur Beendigung der Schulpflicht zu unterstützen und ergänzen;
  • Integrationsaufgaben im Hinblick auf Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen oder auf interkulturelle Aspekte zu übernehmen
  • zu einer grundlegenden religiösen und ethischen Bildung beizutragen
  • unter Ausschluss jedes schulartigen Unterrichts die Kinder auf den Eintritt in die Schule vorzubereiten
  • bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) der Kinder in geeigneter Weise möglichst eng zusammenzuarbeiten

Unser Kindergarten

Ich bin ich

Jedes Kind kommt als individuelle Persönlichkeit in diese Welt und wird  in seiner Einzigartigkeit wahrgenommen. Durch Wertschätzung und Aufmerksamkeit, kann das Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit wachsen. Unser Kindergartenteam begleitet, fördert und unterstützt ihr Kind in dieser Zeit.

Gemeinsam sind wir stark

Wir verstehen unseren Kindergarten als einen Raum, indem Platz für jedes Kind ist. Die Kinder sollen Gemeinschaft erleben und spüren dürfen. Wir versuchen eine ansprechende, sichere und geborgene Umgebung für ihr Kind zu schaffen, indem es seine Talente entdecken, lebenspraktisches Wissen gewinnen und Erlerntes auch anwenden kann.



Kindergarten der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz 

Wagnitzstraße 2a
8073 Feldkirchen bei Graz

Tel.: 0664/43 58 135